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28 R 70/03z

4. LfgApril 2004

Problem:

Amtslöschung wegen Nichtvorlage von Jahresabschlüssen

Normen:

ALöschG: § 2; AußStrG: § 2, § 185; FBG: § 15, § 18, § 40; HGB: §§ 277 ff

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 04. 2003, 28 R 70/03z

Leitsatz

1. Aus bisherigen, wenn auch unvollständigen Offenlegungen kann sich ergeben, dass offenkundig im Sinn des § 40 Abs 1 letzter Satz FBG Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist.

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