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28 R 53/09h

10. LfgOktober 2011

Problem:

Gesellschaftsvertragliche Abtretungsverpflichtung

Normen:

ABGB: § 879; FBG: § 15; GmbHG: § 4, § 76

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

20. 04. 2009, 28 R 53/09h

Leitsatz

1. In den Statuten vorgesehene Abtretungsverpflichtungen sind nicht schon deshalb sittenwidrig, weil sie einen Gesellschafter zur Aufgabe seines Geschäftsanteils und einen anderen zu dessen Annahme verpflichten.

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