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28 R 239/99v

4. LfgApril 2004

Problem:

Auflösung der Privatstiftung; Prüfpflicht

Normen:

AußStrG: § 2; FBG: § 15; PSG: § 34, § 35

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

20. 06. 2000, 28 R 239/99v

Leitsatz

1. Das Firmenbuchgericht hat den Antrag auf Eintragung der Auflösung der Privatstiftung im Rahmen seiner materiellen Prüfpflicht vorerst nur darauf hin zu untersuchen, ob vom Stiftungsvorstand ein einstimmiger Auflösungsbeschluss gefasst wurde.

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