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28 R 203/99z

1. LfgJuni 2001

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses; Pflicht zur Vorlage eines Jahresabschlusses nach Aufstellung einer Liquidationsschlussbilanz; Mantelgesellschaft

Normen:

FBG: § 24; GmbHG: §§ 89 ff; HGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen

Datum, Geschäftszahl:

24. 01. 2000, 28 R 203/99z

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