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28 R 193, 312/00h

4. LfgApril 2004

Problem:

Mehrere Aufforderungen unter Androhung einer einheitlichen Strafe

Normen:

AußStrG: § 9; FBG: § 15, § 24; HGB: § 283

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

27. 11. 2000, 28 R 193, 312/00h

Leitsatz

1. Die Zusammenfassung mehrerer Aufforderungen des Firmenbuchgerichts unter Androhung einer einheitlichen Strafe ist zulässig.

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