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28 R 184/02p

3. LfgMai 2003

Problem:

Unterfertigung eines Rechtsmittelschriftsatzes

Normen:

AußStrG: § 2, § 9; FBG: § 15, § 17; ZPO: §§ 84 f; ZustG: § 8

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

23. 12. 2002, 28 R 184/02p

Leitsatz

1. Das Fehlen der Unterschrift auf einem Rechtsmittelschriftsatz bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens.

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