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28 R 136/04g

8. LfgDezember 2009

Problem:

Namensausschließlichkeit

Normen:

PSG: § 2; UGB: § 29

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

31. 08. 2004, 28 R 136/04g

Leitsatz

1. Auf Grund der in § 2 PSG getroffenen Anordnung, dass sich der Name einer Privatstiftung „von allen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich zu unterscheiden“ hat, muss sich der Name der Privatstiftung von sämtlichen in der zentralen Datenbank des Firmenbuchs eingetragenen Privatstiftungen in ganz Österreich unterscheiden.

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