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28 R 124/99g

1. LfgJuni 2001

Problem:

Anforderungen an einen Verbesserungsauftrag

Normen:

FBG: § 17, § 24; HGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

11. 11. 1999, 28 R 124/99g

Leitsatz

Der Verbesserungsauftrag, „den Jahresabschluss der GmbH zum 31. 12. 1997 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen“, ist inhaltlich nicht ausreichend determiniert, sodass die Verhängung einer Zwangsstrafe darauf nicht gestützt werden kann.

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