Problem: | Anforderungen an einen Verbesserungsauftrag |
Normen: | FBG: § 17, § 24; HGB: §§ 277 ff, § 283 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 11. 11. 1999, 28 R 124/99g |
Leitsatz
Der Verbesserungsauftrag, „den Jahresabschluss der GmbH zum 31. 12. 1997 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen“, ist inhaltlich nicht ausreichend determiniert, sodass die Verhängung einer Zwangsstrafe darauf nicht gestützt werden kann.

