vorheriges Dokument
nächstes Dokument

28 R 122/01v

3. LfgMai 2003

Problem:

Übertragung vinkulierter Namensaktien

Normen:

AktG: § 62; AußStrG: § 2; dAktG: § 68; FBG: § 15

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

12. 12. 2001, 28 R 122/01v

Leitsatz

1. Im Verfahren nach § 62 Abs 2 AktG kommt es auf ein Rechtsschutzinteresse des Erwerbers nicht an.

2. In einem solchen Verfahren fehlt das Rechtsschutzinteresse des Veräußerers nicht schon deshalb, weil die Einbringung des Antrags nach § 62 Abs 2 AktG erst etwa ein halbes Jahr nach Mitteilung der ablehnenden Entscheidung der Gesellschaft erfolgt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!