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§ 27

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind bei der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und Jahresvoranschläge für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 erstmalig anzuwenden.

Anlage 1

Mindestgliederung Bilanz

Anlage 2

Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei doppelter Buchhaltung

Anlage 3

Mindestgliederung Gebarungserfolgsrechnung bei Überschussrechnung

Anlage 4

Mindestgliederung Quartalsbericht

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