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21. Gehalts-/Lohnabtretungen (Zessionen)

Kraft3. AuflJuni 2014

Was ist eine Gehalts- oder Lohnabtretung?

Eine Gehalts- oder Lohnabtretung (= Zession) liegt vor, wenn ein Dienstnehmer seine pfändbaren Ansprüche aus dem Dienstverhältnis an eine andere Person abtritt (vgl § 1392 ABGB).

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