a. Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht
Jeder Stpfl mit betrieblichen Einkünften muss Aufzeichnungen führen. Die Art der Gewinnermittlung hängt davon ab, wie und in welcher Form die Geschäftsfälle aufgezeichnet werden müssen. Das wird zum Teil durch außersteuerliche Vorschriften (insbesondere Unternehmensrecht), zum Teil durch steuerrechtliche Regelungen bestimmt. Unabhängig von der Form müssen sich die Geschäftsfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Als Geschäftsfall wird im Allgemeinen ein Ereignis verstanden, das im Geschäftsprozess finanzielle Auswirkungen hat oder haben kann.