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1. Überblick

Leitner1. AuflFebruar 2013

Vereinbarungen zwischen Nahestehenden bergen aufgrund der oftmals gegebenen Gleichrichtung der wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien nach der Auffassung der Finanzverwaltung ein überdurchschnittlich hohes Risiko der Erschleichung (ungerechtfertigter) steuerlicher Vorteile. Vertragsbeziehungen zwischen Nahestehenden813813Der gemeinhin verwendete Begriff des „nahen Angehörigen“ ist mE missverständlich, da sich der Anwendungskreis der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion keineswegs auf Angehörige iSd § 25 BAO beschränkt. Siehe dazu unten 3.1. und 4.1. sind daher den EStR 2000814814Vgl dazu EStR 2000 Rz 1127 ff. und der stRspr815815Siehe dazu die Nachweise unten sub 2. des VwGH zufolge in besonderem Maße dahingehend zu prüfen, ob sie „ernstlich gemeint“ sind.

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