a) Materiell-rechtlich
Trennungsprinzip, Unterscheidung von Haftpflicht- und Haftpflichtversicherungsverhältnis
Die Unterscheidung bzw Trennung von Haftpflichtverhältnis und Haftpflichtversicherungsverhältnis ergibt sich schon auf materiell-rechtlicher Ebene. Haftpflichtansprüche und Deckungsansprüche können zB zu unterschiedlichen Zeiten verjähren.