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1 R 99/11x

Schmidt/Saria13. LfgDezember 2013

Problem:

Örtliche Unzuständigkeit des BGHS Wien für Ansprüche wegen Flugverspätung

Normen:

EuGVVO: Art 5, Art 15; ZPO: § 252

Datum, Geschäftszahl:

13. 03. 2012, 1 R 99/11x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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