Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 19. 12. 2017, 1 R 98/17h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Bei langen Wartezeiten auf das Essen und manchmal verschmutztem Besteck kann eine Minderung des Reisepreises im Ausmaß von 10 % gerechtfertigt sein.

