Problem: | Schadenersatz bei unterlassener Weiterleitung einer Buchung |
Normen: | ABGB: §§ 1293 ff; ZPO: § 273, § 501 |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 07. 2009, 1 R 94/09h |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Unterbleibt durch einen Fehler des Reisebüros die Buchung einer Reise, so hat dieses für die Mehrkosten der Buchung einer vergleichbaren Reise, längere Anfahrtswege sowie pauschal berechnete Generalunkosten einzustehen.

