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1 R 803/98d

7. LfgNovember 2004

Problem:

Anscheinsveranstalter; Veranstalterbegriff

Normen:

ABGB: § 914, §§ 1002 ff; KSchG: § 31b

Datum, Geschäftszahl:

30. 06. 1999, 1 R 803/98d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Kreuzfahrten sind schon für sich allein genommen grundsätzlich Pauschalreisen.

2. Ein Reisebüro wird nicht deshalb zum Reiseveranstalter, weil es einem Reisenden gleichzeitig Reiseleistungen verschiedener Anbieter vermittelt.

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