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1 R 71/01i

3. LfgDezember 2002

Problem:

Doppelter Einheitssatz für einen auswärtigen Anwalt

Normen:

RATG: § 23; ZPO: § 54, § 182

Datum, Geschäftszahl:

13. 07. 2001, 1 R 71/01i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein auswärtiger Anwalt hat spätestens anlässlich der Überreichung des Kostenverzeichnisses auch das Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zumindest zu behaupten, um den von ihm verzeichneten doppelten Einheitssatz zugesprochen zu bekommen.

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