Problem: | Doppelter Einheitssatz für einen auswärtigen Anwalt |
Normen: | RATG: § 23; ZPO: § 54, § 182 |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 07. 2001, 1 R 71/01i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Ein auswärtiger Anwalt hat spätestens anlässlich der Überreichung des Kostenverzeichnisses auch das Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zumindest zu behaupten, um den von ihm verzeichneten doppelten Einheitssatz zugesprochen zu bekommen.

