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1 R 667/98d

7. LfgNovember 2004

Problem:

Abgrenzung des Reiseveranstalters vom Reisevermittler

Normen:

KSchG: § 31b

Datum, Geschäftszahl:

25. 08. 1999, 1 R 667/98d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Allen Definitionen des Reiseveranstalters ist gemeinsam, dass er selbst organisierte Reiseleistungen im eigenen Namen anbietet.

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