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1 R 540/00h

2. LfgApril 2002

Problem:

Kündigung eines Darlehens aus wichtigem Grund

Normen:

ABGB: §§ 983 ff

Datum, Geschäftszahl:

19. 12. 2000, 1 R 540/00h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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