vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 534/99v

3. LfgDezember 2002

Problem:

Vorprozessuale Kosten

Normen:

JN: § 40a; ZPO: §§ 40 ff

Datum, Geschäftszahl:

29. 09. 2000, 1 R 534/99v

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Am Umstand, dass eine selbstständige Geltendmachung von Inkassospesen selbst dann unzulässig ist, wenn nur Verzugszinsen als Hauptanspruch geltend gemacht werden, ändert sich durch die Abtretung der Ansprüche im Rahmen eines Inkassoauftrags nichts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!