Problem: | Vorprozessuale Kosten |
Normen: | JN: § 40a; ZPO: §§ 40 ff |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 09. 2000, 1 R 534/99v |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Am Umstand, dass eine selbstständige Geltendmachung von Inkassospesen selbst dann unzulässig ist, wenn nur Verzugszinsen als Hauptanspruch geltend gemacht werden, ändert sich durch die Abtretung der Ansprüche im Rahmen eines Inkassoauftrags nichts.

