Problem: | Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO |
Normen: | ZPO: § 43 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 02. 2002, 1 R 46/02i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Bei einer Teilabweisung wegen mangelnder Anspruchsberechtigung können Kosten nicht nach § 43 Abs 2 ZPO, sondern nur nach § 43 Abs 1 ZPO zugesprochen werden.

