Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 27. 03. 2002, 1 R 457/01d |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Wird die Exklusivität einer Nilkreuzfahrt zugesagt, so stellt bereits die bloße Anwesenheit anderer, nicht zur eigenen Reisegruppe gehörender Reiseteilnehmer, ohne dass diese zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung geführt hat, einen Reisemangel dar, für den eine Preisminderung von 10 % gerechtfertigt sein kann.

