Problem: | Fehlerhafter Eingangsvermerk |
Normen: | ZPO: §§ 146 ff, § 146, § 148 |
Datum, Geschäftszahl: | 26. 04. 2001, 1 R 451/00w |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Eine Betriebsorganisation, bei der die konkrete Anordnung besteht, Poststücke mit dem Eingangsvermerk des Tages des tatsächlichen Einlangens zu versehen, ist geeignet, hinreichend Vorsorge für die richtige Erfassung einer Frist, deren Berechnung und die daran anschließende Fristenkontrolle zu treffen.

