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1 R 339/97t

7. LfgNovember 2004

Problem:

Vereinbarung einer Gruppenreise

Normen:

ABGB: § 861, §§ 871 ff, § 901

Datum, Geschäftszahl:

24. 02. 1998, 1 R 339/97t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Selbst wenn bei der Buchung explizit betont wird, dass es sich bei der gebuchten Reise jedenfalls um eine Gruppenreise mit deutschsprachigen Reiseteilnehmern handeln müsse, wird dieser Umstand noch nicht Vertragsinhalt.

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