Problem: | Reisemangel |
Normen: | ABGB: § 932, § 1167; KSchG: § 31e |
Datum, Geschäftszahl: | 10. 03. 2003, 1 R 321/02f |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Für einen wegen undurchsichtigem und grün gefärbtem Wasser unbenützbaren Swimmingpool ist eine Preisminderung in Höhe von 10 % nicht überhöht.

