Problem: | Änderung der Abgabestelle; Zweiseitigkeit des Rekurses |
Normen: | EO: § 7; ZPO: § 43, § 521a; ZustellG: § 8 |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 09. 2001, 1 R 317/01s |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Obsiegt eine Partei im Zwischenstreit über einen Wiedereinsetzungsantrag, unterliegt sie jedoch im Zwischenstreit über die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, so ist mit Kostenaufhebung vorzugehen.

