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1 R 316/00t

2. LfgApril 2002

Problem:

Leistungsumfang bei Reiseunfallversicherung

Normen:

Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung: Art 8 IV Z 2; Besondere Bedingungen für die Behandlungskosten- und Ambulanzflugkostenversicherung: Punkt 6; VersVG: § 55; ZPO: § 178

Datum, Geschäftszahl:

02. 10. 2000, 1 R 316/00t

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

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