Problem: | Anwendungsbereich des EBG; Reklamation nach dem EBG |
Normen: | EBG: § 4, § 107, § 111; HGB: § 439a, § 453 |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 11. 2001, 1 R 245/01b |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Durch Einführung des § 439a HGB wurde dem EBG nicht derogiert.
2. Auf einen Frachtvertrag mit einem Eisenbahnfrachtführer des Inhalts, dass neben dem Transport auf der Schiene eine Abholung des Guts vom Absender und die Zustellung an den Empfänger per LKW vereinbart ist, sind die Bestimmungen des EBG anzuwenden, ohne dass deshalb ein multimodaler Transport vorliegen würde.

