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1 R 204/17x (Reiserecht)

20. LfgDezember 2018

Problem:

internationale Zuständigkeit; Verbraucher­gerichtsstand; Streitgenossenschaft

Normen:

EuGVVO: Art 8

Datum, Geschäftszahl:

16. 11. 2017, 1 R 204/17x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Die Berufung auf den Verbrauchergerichtsstand steht dem Verbraucher nur gegenüber seinem Vertragspartner, nicht jedoch auch gegenüber einem persönlich haftenden Gesellschafter des Vertragspartners offen.

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