Problem: | internationale Zuständigkeit; Verbrauchergerichtsstand; Streitgenossenschaft |
Normen: | EuGVVO: Art 8 |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 11. 2017, 1 R 204/17x |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Die Berufung auf den Verbrauchergerichtsstand steht dem Verbraucher nur gegenüber seinem Vertragspartner, nicht jedoch auch gegenüber einem persönlich haftenden Gesellschafter des Vertragspartners offen.

