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1 R 194/06k

8. LfgSeptember 2009

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

02. 03. 2007, 1 R 194/06k

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Ein Reisemangel, der zur Aufhebung des Reisevertrags durch Wandlung oder Irrtumsanfechtung führt, indiziert einen Mangel, der einen Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude begründet.

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