Problem: | Beschlagnahme des Zahlungsbefehls und der Einspruchsformulare |
Normen: | ZPO: §§ 146 ff, § 496 |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 05. 2001, 1 R 190/01i |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Zustellmängel stellen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, sondern sind mit Rekurs gegen den Beschluss geltend zu machen, mit dem der Einspruch als verspätet zurückgewiesen wird.

