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1 R 190/01i

3. LfgDezember 2002

Problem:

Beschlagnahme des Zahlungsbefehls und der Einspruchsformulare

Normen:

ZPO: §§ 146 ff, § 496

Datum, Geschäftszahl:

28. 05. 2001, 1 R 190/01i

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Zustellmängel stellen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar, sondern sind mit Rekurs gegen den Beschluss geltend zu machen, mit dem der Einspruch als verspätet zurückgewiesen wird.

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