vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1 R 173/14h

16. LfgOktober 2016

Problem:

Abwickler im Sinn der RSV

Normen:

RSV: § 2

Datum, Geschäftszahl:

29. 09. 2014, 1 R 173/14h

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Der Abwickler im Sinn des § 2 Z 6 RSV übernimmt im Auftrag der Versicherung oder des Garanten allein die Abwicklung der Ansprüche der Reisenden, ohne dass er selbst zum Schuldner dieser Ansprüche wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!