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1 R 17/00x

3. LfgDezember 2002

Problem:

Wirksamkeit des Verzichts auf Zahlung von Gebühren aus Amtsgeldern

Normen:

GebAG: § 34, § 37, § 42

Datum, Geschäftszahl:

13. 10. 2000, 1 R 17/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Ein Verzicht auf die Zahlung von Sachverständigen- oder Dolmetschgebühren aus Amtsgeldern ist nur dann wirksam, wenn der Sachverständige oder Dolmetscher eine höhere als nach § 34 Abs 2 GebAG der Gebührenbestimmung zugrunde zu legende Gebühr für Mühewaltung geltend macht.

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