Problem: | Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Servicepauschale |
Normen: | ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273 |
Datum, Geschäftszahl: | 23. 09. 2016, 1 R 130/16p |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
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Leitsatz
1. Sind vier Tage anstatt der vereinbarten zwei Tage einer insgesamt zehntägigen Pauschalreise von Transfers betroffen, so liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor.

