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1 R 127/01z

2. LfgApril 2002

Problem:

Buchung als Vertrag zugunsten Dritter; Teilschuldverhältnis

Normen:

ABGB: § 881, §§ 888 ff, § 1416;

Datum, Geschäftszahl:

29. 05. 2001, 1 R 127/01z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Da der Reiseveranstaltungsvertrag als echter Vertrag zugunsten Dritter anzusehen ist, sind Dritte berechtigt, bestimmte Ansprüche, wie insbesondere Schadenersatzansprüche kraft eigenen Rechts geltend zu machen.

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