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1 R 117/17b (Reiserecht)

20. LfgDezember 2018

Problem:

Haftungsbefreiung gemäß Art 5 Abs 3 VO (EG) Nr. 261/2004; Ausfall des Vorflugs

Normen:

VO (EG) Nr. 261/2004: Art 5, Art 7

Datum, Geschäftszahl:

16. 02. 2018, 1 R 117/17b

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

 Leitsatz

1. Außergewöhnliche Umstände gemäß der VO (EG) Nr. 261/2004 müssen nicht unmittelbar denjenigen Flug betreffen, bei dem sie sich in Gestalt einer notwendig werdenden Annullierung oder einer großen Verspätung auswirken.

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