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1 R 108/00d

1. LfgJänner 2001

Problem:

Konventionalstrafe

Normen:

ABGB: § 914, § 1336; HGB: § 348, § 351

Datum, Geschäftszahl:

02. 06. 2000, 1 R 108/00d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Eine Vertragsbestimmung, die an die Aufgabe des Mietgegenstandes vor Ablauf des vereinbarten Kündigungsverzichts eine Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe knüpft, ist im Zweifel nicht als Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe zu verstehen.

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