Die steuerliche Terminologie erfasst mit dem Begriff Personenunternehmen die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft und die im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätige Personengesellschaft bzw Mitunternehmerschaft. (Die Kapitalgesellschaft & Co wird unter Punkt III.3 gesondert behandelt.)
Bei der Gründung eines Personenunternehmens fallen folgende Gebühren und Abgaben an:

