1.1. Historischer Überblick
Auf Grund der Wirren des ersten Weltkrieges und einer damit verbundenen exorbitanten Erhöhung der Mietzinse wurde auf Grundlage der kaiserlichen Verordnung vom 10.10.19141 die 1. Mieterschutzverordnung (MSchV) vom 26.1.19172 erlassen. Es wurde danach auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes3 durch eine Verordnung des Justizministers und des Ministers für soziale Fürsorge die 2. MSchV vom 20.1.19184 und die 3. MSchV vom 26.10.19185 erlassen.

