Kontakte zu den zuständigen Krankenkassen sind wichtig, um zu erreichen, dass in begründeten Fällen Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst unverzüglich veranlasst werden.
Die Krankenkassen und die AG haben ein gemeinsames Interesse: Prävention von Krankenstand und Verhinderung von Krankenstandsmissbrauch.

