1.1. Nach Verwaltungstätigkeiten
Neben der Eingriffsverwaltung, zu der – hinsichtlich der Vorschreibung und Einhebung von Abgaben – auch die Abgabenverwaltung zählt, stellt die Leistungsverwaltung den zweiten großen Pfeiler der funktionellen (materiellen) Verwaltung dar.
Innerhalb der Leistungsverwaltung kann wiederum zwischen Förderungsverwaltung und Sozialverwaltung unterschieden werden.1

