A Kommentar
1. Anwendung für „Bauleistungen“ und „Bauverträge“
Die Begriffe „Bauleistung“ und „Bauvertrag“ werden bei der Definition der „Bauleistung“ (3.1) erläutert.
Der erste Absatz wiederholt die bereits im Vorwort enthaltene und dort erläuterte Anmerkung, dass lediglich die Abschnitte 5 bis 12 zum „Vertrag“ werden sollen.
