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1. Anwendbares Recht

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Das Prinzip: Gesonderte Anknüpfung für die einzelnen Elemente des Verschmelzungsvorgangs

Personalstatut

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Zur Vereinfachung der Darstellung wird nachstehend vom typischen Fall der Verschmelzung zur Aufnahme zwischen zwei Kapitalgesellschaften, das heißt einer übertragenden auf eine übernehmende Gesellschaft, ausgegangen. Jede der Gesellschaften unterliegt ihrem eigenen Gesellschaftsrecht (Personalstatut). An diesem Prinzip ändert auch die europarechtliche Rechtsvereinheitlichung im Gesellschaftsrecht nichts.

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