Unter Personalverrechnung ist die Berechnung der Entgelte für die Arbeitnehmer eines Betriebes sowie der Abgaben und Beiträge zu verstehen. Bei den Abrechnungen sind vom Personalverrechner/von der Personalverrechnerin neben den verschiedenen Gesetzen die Kollektivverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen zu beachten.

