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1.8 Die Pensionsrückstellung

Felbinger4. AuflJuni 2011

Grundsätzlich ist eine Rückstellung eine rein buchhalterische Maßnahme, eine bilanzmäßige Vorsorge für Schulden, die am Bilanzstichtag bestehen oder Aufwendungen bzw Risiken, die den Bilanzierungszeitraum betreffen, deren Höhe jedoch ungewiss ist ( Platzer/Kros, 1983, 225 f).

Die Bildung einer Rückstellung mindert als Aufwand bzw Betriebsausgabe den unternehmens- bzw steuerrechtlichen Gewinn.

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