Grundsätzlich ist eine Rückstellung eine rein buchhalterische Maßnahme, eine bilanzmäßige Vorsorge für Schulden, die am Bilanzstichtag bestehen oder Aufwendungen bzw Risiken, die den Bilanzierungszeitraum betreffen, deren Höhe jedoch ungewiss ist ( Platzer/Kros, 1983, 225 f).
Die Bildung einer Rückstellung mindert als Aufwand bzw Betriebsausgabe den unternehmens- bzw steuerrechtlichen Gewinn.

