Das Betriebspensionsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen gegründet werden dürfen, ihre Organisation und Tätigkeit und die arbeitsrechtliche Sicherung von betrieblichen Pensionszusagen.
Das Betriebspensionsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen gegründet werden dürfen, ihre Organisation und Tätigkeit und die arbeitsrechtliche Sicherung von betrieblichen Pensionszusagen.
