1.1.1 Historische Entwicklung
Seit 1992 sind im Bankwesengesetz (BWG) Eigenmittelunterlegungsvorschriften für Banken nämlich die ‚Eigenkapitalvereinbarung von 1988‘ implementiert (‚Basel I‘). Diese gehen zurück auf ein Papier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS, Basel Committee on Banking Supervision), der im Jahr 1974 von den Zentralbankpräsidenten der wichtigsten Industrieländer zwecks besserer Koordinierung der nationalen Bankaufsichtsbehörden eingesetzt wurde. Der Basler Ausschuss ist ein Gremium der Zentralbanken und Bankenaufsichtsinstanzen der wichtigsten Industrieländer, der in regelmäßigen Abständen bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, welche wiederum im Eigentum der Zentralbanken steht, zusammentritt. Vom Standort Basel leiten sich auch die Termini ‚Basel I‘ und ‚Basel II‘ ab.

