a) Versicherte Tätigkeit
Berufliche Tätigkeit
Mediator
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen (§ 1 Abs 1 ZivMediatG). Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs 2 ZivMediatG). Die vertragliche Grundlage bildet der Mediationsvertrag, der – als essentialia negotii – die Durchführung der Mediation, den Konfliktgegenstand sowie die Namen der Konfliktparteien benennt.2125 Die Pflichten des Mediators werden ua in §§ 16 ff ZivMediatG geregelt. Mediatoren sind in die Liste der Mediatoren in Zivilrechtssachen beim BMJ2126 einzutragen.